Drei Pakete – vom gesetzlich vorgeschriebenen Minimum bis zur Vollwartung ohne Nebenkosten. Alle Leistungen erfüllen die Anforderungen der BetrSichV und DIN EN 81-40 und werden von auf der jeweiligen Anlage zertifizierten Technikern erbracht.
Leistungsumfang im Vergleich
| Serviceleistung | Economy | Comfort | Deluxe |
|---|---|---|---|
| Wartung nach dokumentierter Checkliste | ✓ | ✓ | ✓ |
| Schmierstoffe & Reinigungsmittel | ✓ | ✓ | ✓ |
| Batteriewechsel Fernbedienung(en) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Prüfung sicherheitsrelevanter Technik | ✓ | ✓ | ✓ |
| Rabatt auf Ersatzteile, Anfahrt & Arbeitszeit | – | 10 % | 25 % |
| Akkuwechsel bei Bedarf (jährliche Prüfung) | – | – | ✓ |
| Kostenfreie Demontage der Liftanlage | – | – | ✓ |
| Kostenfreie Rücknahme und Entsorgung | – | – | ✓ |
| Polsterwechsel bei Bedarf | – | – | ✓ |
| Anspruch auf 24-Stunden-Notdienst ** | ✓ | ✓ | ✓ |
| Wartungsintervall | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
| Mindestvertragslaufzeit | 2 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre |
Grundpreis je Wartung · inkl. MwSt.
| Liftsystem | Economy | Comfort | Deluxe |
|---|---|---|---|
| Treppenlift * | 279,00 € | 399,00 € | 699,00 € |
| Plattformlift | 299,00 € | 429,00 € | 799,00 € |
| Hublift | 349,00 € | 499,00 € | 899,00 € |
| Senkrechtlift | 449,00 € | 699,00 € | 1.199,00 € |
* Je weiteren Geschoss zusätzlich 49,00 €. Für jedes Liftsystem ist ein eigener Wartungsvertrag zu schließen; ab der zweiten Anlage erhalten Sie 20 % Rabatt auf den jeweiligen Wartungspreis.
** Der Anspruch auf den Notdienst ist im Wartungspreis enthalten. Der Einsatz selbst wird nach Aufwand berechnet – mit Paket-Rabatt auf Ersatzteile, Anfahrt und Arbeitszeit sowie den Zuschlägen für Wochenenden, Feiertage und Zeiten außerhalb Mo.–Fr., 9:00–17:00 Uhr (s. § 6 der Servicebedingungen).
Unser Servicegebiet – deutschlandweit
Schleswig-Holstein · Hamburg · Mecklenburg-Vorpommern · Bremen · Niedersachsen · Berlin · Brandenburg · Sachsen-Anhalt · Nordrhein-Westfalen · Sachsen · Hessen · Thüringen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Bayern · Baden-Württemberg
Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil des Wartungsvertrages zwischen Ihnen und der Brandenburg Technical Services UG (haftungsbeschränkt), An der Hülshorst 5, 23568 Lübeck – nachfolgend „BTS“; Stand 08-2026.
§ 1 Leistungen unter dem Servicevertrag
Mit Abschluss dieses Servicevertrages verpflichtet sich die BTS, für dessen Laufzeit das im Vertragsformular genannte Liftsystem entsprechend des gewählten Serviceumfangs Economy, Comfort oder Deluxe im vereinbarten Wartungsintervall zu inspizieren und die in dem jeweiligen Serviceumfang enthaltenen Leistungen zu erbringen. Anlässlich der Servicetermine werden erkennbare oder vorhersehbare Störungsquellen festgestellt und dem Auftraggeber geeignete weitere Instandhaltungsmaßnahmen vorgeschlagen. Kunden mit laufendem Servicevertrag steht darüber hinaus der 24-Stunden-Notdienst der BTS zur Verfügung; diese Leistung ist Vertragskunden vorbehalten. Der Anspruch auf Entstörung ist im Wartungsentgelt enthalten; die im Notdienst erbrachten Leistungen werden nach den Sätzen der Ziffern 2, 3 und 6 gesondert berechnet.
§ 2 Weitergehende Leistungen
Über den Serviceumfang hinausgehende und nicht von der Gewährleistung abgedeckte Leistungen werden je nach gewähltem Paket mit den in § 3 genannten Sätzen berechnet. Für Leistungen, die infolge einer vorsätzlichen Beschädigung oder grob fahrlässigen Fehlbedienung erforderlich werden, wird stets der volle Betrag berechnet.
§ 3 Rabatte je Paket
Economy: kein Rabatt. Comfort: 10 % Rabatt. Deluxe: 25 % Rabatt – jeweils auf den zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Listenpreis bzw. Stundenverrechnungssatz. Diese Sätze gelten einheitlich für Ersatzteile, Anfahrtspauschale und Arbeitszeit.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Auftragsannahme durch die BTS und läuft zunächst für die im gewählten Paket genannte Mindestlaufzeit. Er verlängert sich anschließend jeweils um zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist zu richten an Brandenburg Technical Services UG, An der Hülshorst 5, 23568 Lübeck, oder per E-Mail an service@brandenburg-liftsysteme.de. Wird die Liftanlage endgültig demontiert oder das Objekt veräußert, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden; ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
§ 5 Terminkündigung und Terminoptionen
Wartungs- und Servicetermine werden durch die BTS aktiv etwa vier Wochen im Voraus angekündigt, wahlweise per E-Mail oder Postkarte, mit einem verbindlichen Terminfenster. Der angekündigte Termin gilt als fest eingeplant; einer gesonderten Bestätigung bedarf es nicht. Wünscht der Kunde einen frei wählbaren Termin außerhalb dieses Fensters, bietet die BTS die Wunschtermin-Option gegen eine Servicepauschale von 249,00 EUR zusätzlich zum Wartungsentgelt an.
§ 6 Zuschläge
Für Tätigkeiten an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen (Schleswig-Holstein) sowie außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Mo.–Fr., 9:00–17:00 Uhr) wird eine Pauschale von 175,00 EUR je Tag berechnet. Dies gilt auch während der Gewährleistung, sofern die Nacherfüllung auf Wunsch des Auftraggebers in diesen Zeiträumen erfolgt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Vertragspreis ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Wartungsrechnung ohne Abzug zu zahlen. Entgelte für weitergehende Leistungen sind ebenfalls binnen zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 8 Mängelhaftung
Erweisen sich Leistungen der BTS als mangelhaft, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte zu.
§ 9 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftraggeber dem Mitarbeiter der BTS den sicheren Zugang zum Liftsystem ermöglicht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Termin, den er nicht wahrnehmen kann, unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden vorher, bei der BTS abzusagen. Andernfalls kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden; der entstandene Schaden ist vom Auftraggeber zu erstatten. Wird ohne rechtzeitige Absage kein sicherer Zugang ermöglicht, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug.
§ 10 Entschädigung bei Annahmeverzug
139,50 EUR bei Servicevertrag Economy, 164,50 EUR bei Comfort, 319,50 EUR bei Deluxe. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Hat der Auftraggeber bereits die unter § 3 genannten Nachlässe auf Ersatzteile oder Instandhaltungsmaßnahmen erhalten und befindet er sich in Annahmeverzug, sind diese Nachlässe an die BTS zurückzuzahlen.
§ 11 Haftung
Die BTS haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BTS begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung der BTS ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BTS.
§ 12 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist dem Vertragsformular auf dessen Rückseite beigefügt und Bestandteil dieses Vertrages.
§ 13 Textform, Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten ist Lübeck, sofern der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die BTS ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.