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Was kostet ein Treppenlift mit Einbau?

Was beeinflusst die Kosten?

Tatsächlich ist das von vielen Faktoren abhängig.

  • Bauliche Gegebenheiten wie die Treppenform (kurvige Treppe/gerade Treppe)
  • Treppenlänge
  • Etagenanzahl
  • räumliche Situation vor sowie hinter der Treppe und der Einsatzort
  • Außen- oder Innenbereich

Wie gehen wir vor?

Wir klären, ob ein gerader Treppenlift (für gerade Treppen) oder ein Kurvenlift (für kurvige Treppen) eingesetzt wird. Danach werden Schienenlänge- und verlauf bestimmt. Der Typ des Sitzlifts, die Schienenlänge- und der Schienenverlauf wirken sich auf den Preis aus.

Pauschal lässt sich die Frage „Was kostet ein Treppenlift?“ schwer beantworten, da jede Treppe individuelle Bedingungen hat.

Beispiele

Damit Sie die Kosten vorab abschätzen können, geben wir hier zur Preisübersicht verschiedener Treppenlifte drei Fallbeispiele:

Gerader Treppenlift (innen) Handicare 1100

4.180 € Lift inkl. Einbau

4.180 € Zuschuss Pflegekasse

0 € Eigenanteil

Berechnung gilt für

  • Treppenlift Handicare 1100
  • Schienenlänge 4,70 m
  • manueller Drehsitz
  • inkl. Einbau und MwSt.

Kurvenlift (Zweirohrsystem) Lehner Alpha

9.568 € Lift über eine Etage

4.180 € Zuschuss Pflegekasse

5.388 € Eigenanteil

Berechnung gilt für:

  • Treppenlift Lehner Alpha
  • Schienenlänge 5 m
  • eine Kurve 90°
  • inkl. Einbau und MwSt.

Kurvenlift (Einrohrsystem) Handicare Freecurve

9.935 € Lift über eine Etage

4.180 € Zuschuss Pflegekasse

5.755 € Eigenanteil

Berechnung gilt für:

  • Treppenlift Handicare Freecurve
  • Schienenlänge 5 m
  • eine Kurve 90°
  • inkl. Einbau und MwSt.

Die gezeigten Berechnungsbeispiele dienen zur ungefähren Abschätzung der Kosten eines Treppenlifts mit Einbau und sind unverbindlich. Die angegebenen Treppenlift Preise beinhalten die Standard-Ausstattung des Lifts. Höhere Ausstattungsmerkmale, abweichende Treppenformen (mehrere Kurven), eine erhöhte Etagenanzahl, sowie größere Treppenlängen sind in den Beispielen unberücksichtigt und führen zu Mehrkosten. Für ein verbindliches Angebot empfehlen wir einen Beratungstermin vor Ort.

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Förderprogramme zur Barrierereduzierung mit Liftsystemen

Das Thema barrierefreies Wohnen wird zunehmend wichtiger und betrifft immer mehr Menschen. Dabei bieten Förderprogramme finanzielle Unterstützung für barrierereduzierende Maßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung eines Liftsystems. Regionale und staatliche Zuschüsse für Treppenlifte, Plattformlifte, Hublifte und Homelifte werden durch die Pflegekassen und der IFB Hamburg vergeben. Die Zuschüsse können einen Großteil der Anschaffungskosten für ein Liftsystem abdecken. Aufgrund der Zuschusshöhe und der relativ unbürokratischen Antragstellung wird der Pflegekassenzuschuss am häufigsten für eine Liftanschaffung genutzt. Im weiteren Verlauf geben wir einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme, den Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung und der Kombinierbarkeit der Zuschüsse.

Treppenlift Zuschüsse für Barrierefreiheit

Zuschuss Pflegekasse

  • Treppenlift Zuschuss ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro Person
  • Zuschüsse für bis zu vier pflegebedürftigen Personen pro Haushalt bis max. 16.720 €.

IFB Hamburg

  • zwischen 3.000 € und 15.000 € Förderung bei Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit in Hamburg
  • Voraussetzung: Gesamteinkommen darf Einkommensgrenze maximal um 50 % überschreiten

LFI MV

  • Für die Installation eines Liftsystems mit 30%, maximal 15.000 € bezuschusst werden..
  • Der Antrag muss im Landesförderinstitut M-V vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Pflegekassenzuschuss bis zu 4.180 € pro Person

Die Pflegeversicherungen bezuschussen „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ mit bis zu 4.180 € pro Person, wenn ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) vorliegt. Die Zuschüsse von bis zu vier zuschussberechtigten Personen pro Haushalt sind kombinierbar, sodass dieser insgesamt maximal 16.720 € beträgt. Der Pflegekassenzuschuss kann zur Anschaffung eines Treppenlifts oder eines anderen Liftsystems genutzt werden. So kann beispielsweise die Finanzierung eines Treppenlifts durch die Pflegekasse anteilig oder sogar komplett erfolgen. Hinweis: Die Antragstellung für den Treppenlift Zuschuss erfolgt nicht bei der Krankenkasse, sondern bei der Pflegekasse. Diese ist bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angegliedert. 

Beim Kauf eines Treppenlifts beteiligt sich die Pflegekasse mit den vollen 4.180 €, wenn der Anschaffungspreis des Lifts darüber liegt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Pflegekassenzuschuss bereits anteilig für andere Maßnahmen genutzt wurde, dann reduziert sich die Zuschusshöhe dementsprechend. Verglichen mit anderen Förderprogrammen fällt der Pflegekassenzuschuss hoch aus, wird relativ unbürokratisch erteilt und steht jedem Pflegebedürftigen rechtlich zu. 

Ablauf

  • Ein Pflegegrad ist vorhanden
  • Antrag für „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bei der zuständigen Pflegekasse stellen, bevor Auftrag für den Lift erteilt wird
  • Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit eines Lifts unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes (Bearbeitungsdauer ca. 2-6 Wochen)
  • Nach der Zusage für den Pflegekassenzuschuss kann der Auftrag für den Lift erteilt werden
  • Rechnung vom Treppenlift bei Pflegekasse einreichen

Voraussetzungen

  • Ein Pflegegrad ist vorhanden (an Pflegegrad 1)
  • Das individuelle Krankheitsbild und das Wohnumfeld erfordern den Einsatz eines Liftes
  • Zustimmung der Pflegekasse wurde vor Auftragserteilung eingeholt
  • Der Lift muss wichtige Zimmer (Bade- oder Schlafzimmer) erschließen

Förderangebot der Investitionsbank- und Förderbank Hamburg (IFB)

Die Investitions- und Förderbank bietet für Eigentümer und Mieter ein Förderangebot für barrierefreies Wohnen in Hamburg. Hierbei werden Umgestaltung und Erweiterung zu rollstuhl- und altengerechtem Wohnraum mit 3.000 € bis 15.000 € bezuschusst. Treppenlifte, Plattformlifte, Hublifte oder Homelifte können den alleinigen Anteil dieser Maßnahme darstellen oder mit anderen baulichen Veränderungen kombiniert werden. Die Förderung ist an einige Bedingungen geknüpft. Nachfolgend sind die Leistungen der IFB Förderung aufgelistet:

Ablauf

  • Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
  • Die IFB prüft die Einhaltung der Einkommens- und Kostengrenze und berät zu den Anforderungen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.
  • Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und entscheidet über deine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Voraussetzungen

  • Zustimmung der IFB Hamburg wurde vor Beginn der Maßnahme eingeholt
  • Gesamteinkommen darf Einkommensgrenze maximal um 50 % überschreiten. 
  • Die Wohnung muss nach der Maßnahme komplett barrierefrei sein.

Förderung durch Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesförderinstitut hat für Lifte und Aufzüge ein Förderangebot für barrierearmes Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei werden Nachrüstungen von Liftsystemen an Miet- und Genossenschaftswohnungen und barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum gefördert. Hierbei werden Umgestaltung an vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum wie beispielsweise der Installation eines Liftsystems mit 30% von maximal 15.000 € bezuschusst. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Ablauf

  • Antrag im Landesförderinstitut M-V vor Beginn der Maßnahme einreichen.
  • Schriftliche Zusage abwarten.
  • Auftragserteilung für Einbau des Liftsystems. Dabei sollte die Baumaßnahme innerhalb von 12 Monaten fertiggestellt sein.
  • Einreichen der Rechnung und Zuschuss erhalten.

Voraussetzungen

  • Antrag im Landesförderinstitut M-V wurde vor Beginn der Maßnahme eingereicht

Kauf auf Raten

Finanzierung

Sie möchten Ihren Treppenlift lieber in 12 bis 60 monatlichen Raten zahlen? Kein Problem.
Mit unserem Partner easyCredit bieten wir Ihnen einen unkomplizierten Ratenkauf

  • Für einen Gesamtbetrag bis max. 10.000€
  • Für einen Restbetrag bis max. 10.000€ nach Abzug des Zuschusses der Pflegekasse
  • Für einen Restbetrag bis max. 10.000€ nach Abzug von Förderungen
  • Für einen beliebigen Teilbetrag bis max. 10.000€

Beachten Sie bitte auch die ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie hier lesen und herunterladen können.

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